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KFZ-Sachverständiger Fahrzeug- und Zweiradtechnik

UNFALL?
WENDEN SIE SICH AN
EINEN UNABHÄNGIGEN SACHVERSTÄNDIGEN

SIE BENÖTIGEN EIN UNPARTEIISCHES SCHADENSGUTACHTEN?


Dann sind Sie bei uns richtig. Als freier Gutachter und Sachverständiger für Fahrzeug- und Zweiradtechnik erstellen wir Ihnen kompetent und zuverlässig, Ihr entsprechendes Gutachten oder eine Bewertung für Ihr Kfz: Pkw/Bus/Van etc.


Ein weiteres Fachgebiet unserer Sachverständigen liegt dabei in der Erstellung von Gutachten und Bewertungen im Bereich Motorrad. Hierzu sind wir als Kfz-Gutachter deutschlandweit mit Motorrad-Sachverständigen vernetzt, um auch für spezielle Zweiräder die optimale Lösung zu finden.


Lesen Sie mehr über unsere Tätigkeiten als Kfz-Sachverständige / Gutachter:


WAS BIETEN WIR AN? WAS BRAUCHEN SIE?


1. GUTACHTEN

Unfallgutachten / Schadensgutachten


Sie haben einen Unfallschaden und möchten nicht nur Ihre Reparaturkosten, sondern auch mögliche Folgekosten wie z.B. Wertminderung oder Nutzungsausfall für Ihr Kfz wissen? Etwa um diese der gegnerischen Versicherung beweissichernd vortragen zu können?

Dann führt kein Weg an einem professionell erstellten Kfz-Unfallgutachten eines Sachverständigen vorbei.


Dieses ist bei einem Haftpflichtschaden für Sie als Geschädigten kostenfrei. Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall trägt - wie auch die Kosten für den Schaden - die gegnerische Kfz-Versicherung.

Bitte beachten Sie zudem: Als Geschädigter haben Sie bei einem Haftpflichtschaden das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Um alle notwendigen Kosten zu erfassen, sollten Sie deshalb dringend einen fairen, unabhängigen und erfahrenen Kfz-Sachverständigen mit Ihrem Kfz-Gutachten beauftragen.
Lesen Sie hierzu mehr: WARUM UNABHÄNGIG


Als Kfz-Gutachter beraten wir Sie kostenfrei, nehmen den Schaden auf und erstellen IHR ausführliches Schadengutachten. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin mit uns. Online oder telefonisch.


2. KOSTENVORANSCHLAG

Kostenvoranschlag / Kalkulation / Reparaturkosten


In der Schadenskalkulation (irreführender Weise oft auch Kurzgutachten genannt) wird nur die Höhe der Reparaturkosten nach dem Unfall ermittelt. Diese Analyse beinhaltet lediglich die unfallbedingten Reparaturen und Ersatzteile. Sie ist zweckmäßig für sehr geringe Schäden - sogenannte Bagatellschäden - oder als Überblick der Schadenskosten, beispielsweise zur kostengünstigen Übersicht bei selbstverschuldeten Unfällen.

Bitte bedenken Sie jedoch: War der Unfall unverschuldet (Haftpflichtschaden)?

Dann sollten Sie sich nicht mit dem Satz: „Eine Schadenskalkulation der Werkstatt bei diesem Unfall ist völlig ausreichend, den Gutachter brauchen wir hier nicht“ oder derartigen Aussagen, von der gegnerischen Versicherung abspeisen lassen. Denn: Eine ledigliche Kalkulation der Reparaturkosten wäre nur bei sehr geringen Schäden von wenigen hundert 100 Euro ausreichend. Was jedoch, wenn bei dieser Kalkulation schon ein Wert von über 1.000 Euro ermittelt wird? Oder wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Alters sowieso nur ein paar hundert Euro wert ist? Spätestens dann muss ein Sachverständiger beauftragt und ein Gutachten eingeholt werden und der Schritt mit der schlichten Kalkulation wird obsolet.

Sprich: Man hätte Zeit und Geld sparen können, wenn man gleich einen Gutachter mit der Besichtigung des Unfalls und der Erstellung eines Kfz-Gutachtens beauftragt hätte.

Schadensgutachten vs. Kostenvoranschlag


Ein Schadensgutachten eines Kfz-Sachverständigen geht weit über den Kostenvoranschlag einer Kfz–Werkstatt hinaus.


Soll heißen: Ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen deckt auch mögliche Mehr– oder Folgekosten ab, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind, als da wären Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung etc., um nur ein paar Stichwörter zu nennen.


Ein Kostenvoranschlag ist meistens unzureichend, da er u.a. keinen Wiederbeschaffungswert enthält. Dieser muss vom Schadensgutachter im Gutachten ermittelt werden. Und nur anhand dieses Wertes können weitere Aussagen, beispielsweise über die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur oder eines drohenden Totalschadens getroffen werden. Hier ist es wichtig, dass der Schadensgutachter für das Kfz-Gutachten den WBW des geschädigten Fahrzeugs auf dem regionalen Markt ermittelt. Fehlt dieser Wert bei einem Unfall - da nur Kostenvoranschlag - kann die Versicherung auf überregionale Restwertaufkäufer verweisen, welche sehr viel höhere Preise bieten. Das beschränkt den Geschädigten in seinen Möglichkeiten und sollte daher vermieden werden.


Fazit: Ein Gutachten ist meistens kostenlos, aber nie umsonst.


Fragen? Wir freuen uns auf das erste Gespräch mit Ihnen.


3. OLDTIMER

Bewertung Oldtimer / Kurzgutachten Oldtimer


Um Ihren Oldtimer gemäß seines Wertes optimal absichern zu können, benötigen die Versicherer eine Dokumentation des Zustandes, welche wir als Kfz-Gutachter Ihnen gerne in Form eines dementsprechenden Oldtimer-Gutachtens erstellen.


In der Regel genügt den Versicherungen hierfür ein sogenanntes Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen in Form einer Bewertung. Unser Kurzgutachten ist – im Gegensatz zu den meisten wortwörtlichen „Kurzgutachten“ – sehr umfangreich und nachvollziehbar dargestellt. Das hat den Vorteil, dass auch Außenstehende, beispielsweise der bearbeitende Versicherungsangestellte, den Wert des Fahrzeuges im Kfz-Gutachten sehr gut (an)erkennen können.


Generell gilt es für den Sachverständiger - vor allem bei der Oldtimerbewertung - den entsprechenden Markt gezielt und umfassend zu erforschen, um auch Sondermodelle, sowie Sonder- und Zusatzausstattungen entsprechend ihres Wertes berücksichtigen und honorieren zu können. Denn jedes Fahrzeug ist der Stolz seines Besitzers und muss dementsprechend auch recherchiert werden.


Bitte beachten Sie hierzu: Warum ist ein Oldtimer Kurzgutachten für mein Auto sinnvoll?


Hierzu ist es einfacher ein Szenario darzustellen, bei dem keine Bewertung eines Sachverständigen Ihres Oldies vorliegt: Denn, tritt jetzt ein Schaden ein, wird Ihr Klassiker von Ihrer Kfz-Versicherung nach dem beurteilt, was er bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrages wert war. Die Wertsteigerung die dem Porsche 911er, dem Mercedes-Benz /8 oder dem VW Bulli T3 etc. im Laufe der Jahre zuteil wurde, kommt hier also nicht zum tragen und wird dementsprechend von Ihrer Versicherung auch nicht honoriert. Ebenso wenig die aufwendigen Reparaturen die Sie Ihrem Classic-Car vor einiger Zeit gegönnt haben.


Sie sehen: Eine Bewertung eines Kfz-Sachverständigen ist nicht nur ein reines Dokument für den nostalgischen Besitzer, sondern es ist ein Nachweis des aktuellen Wert des Oldtimers. Deshalb sollte der Wert in regelmäßigen Zeitabständen von höchstens 2 o. 3 Jahren, nachweislich von einem Gutachter, neu festgestellt werden. NUR durch ein entsprechendes Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen können Sie sicher sein, im Falle eines Crashs, auch den derzeitigen, höheren finanziellen Wert Ihres Autos zu erhalten.


Fazit: Als Oldiebesitzer sind Sie selbst für die Wertaktualisierung Ihres Klassikers bei Ihrer Kfz-Versicherung verantwortlich. Mit einer Oldtimer-Bewertung von uns als Kfz-Gutachter kommen Sie dieser Pflicht nach und vermeiden somit eine Unterversicherung.


4. BEWERTUNGEN


Einfache Fahrzeugbewertung / Marktwert / Wiederbeschaffungswert / Wertermittlung (für Verkauf etc.)


Möchten Sie Ihren Gebrauchten verkaufen und sind sich nicht sicher was für ein Wert zur Zeit am Gebrauchtwagenmarkt realistisch ist? Sie benötigen den aktuellen Marktwert / Wiederbeschaffungswert? Dann wäre eine Wertermittlung von uns als Kfz-Gutachter genau das richtige für Sie. Wir führen eine VIN-Abfrage Ihres Gebrauchtfahrzeugs durch (Sondermodell, Serienausstattung, Sonderausstattung etc.) und ermitteln den aktuellen Marktwert in den gängigen Verkaufsportalen für Sie.


Bitte beachten Sie: Eine reine Bewertung über beispielsweise DAT oder Schwacke spiegelt selten den aktuellen Wert des Wagens wieder. Die Marktlage ändert sich fortwährend und schnell und somit können diese gewonnenen Werte als Grundlage dienen, nicht jedoch als reale Bewertung. Es ist daher notwendig, dass der Kfz-Sachverständige, die aktuellsten und gängigsten Verkaufsbörsen in die Ermittlung des Marktwertes / Wiederbeschaffungswertes mit einbezieht. Nur so erhält man den aktuellen und realen Fahrzeugwert. Erfahrungsgemäß liegt dieser nämlich oftmals über den Richtwerten genannter Systeme.


Fahrzeugbewertung inkl. Gebrauchtwagen-Check (für Verkauf / Scheidung / Erbschaft etc.)


Für den Fall dass Ihnen eine einfache Bewertung des Verkehrswertes zum Verkauf Ihres Gebrauchten nicht ausreicht, bieten wir Ihnen den Gebrauchtwagen-Check an. Neben einer individuellen Fahrzeugbewertung des Gutachters, beinhaltet der Gebrauchtfahrzeugcheck, eine Besichtigung des Verkaufsobjektes inklusive Berücksichtigung von Schäden, sowie das Auslesen des Fehlerspeichers.

Zustandsbewertung Leasingrückläufer / Minderwertermittlung


Für Ihre Firma, Autohaus oder Werkstatt bewerten wir als Kfz-Sachverständige natürlich auch gern den Gebrauchsszustand Ihrer Leihfahrzeuge bei Rücknahme. Das Leasingfahrzeug wird auf Gebrauchsspuren untersucht und die wertmindernden Faktoren werden dokumentiert.


Besondere Fahrzeugbewertungen: Umgebaute Fahrzeuge / Wohnwagen / Sonderfahrzeuge etc.


Sie haben Ihr Auto / Van / Bus / Motorrad etc. aufwändig umgebaut? Dann sollten Sie sich diese Wertsteigerung dringend von einem Kfz-Sachverständigen in Form einer Wertermittlung dokumentieren lassen. Ohne ein entsprechendes Wertgutachten kann die Kfz-Versicherung, bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden), diese Kosten der Werterhöhung Ihres Fahrzeuges nicht berücksichtigen. Denn: Die Höhe der Kasko-Beiträge richtet sich nach dem Wert des Autos / Busses etc., der bei Vertragsbeginn maßgebend war. Nachfolgende, teure Umbauten jedoch, erhöhen den Fahrzeugwert, so dass die Versicherungsbeiträge angepasst werden müssen. Unterlässt man also diese Neubewertung, geht man das Risiko einer Unterversicherung ein. Ergebnis: Bei einem Schaden begleicht die Kfz-Versicherung diese Werterhöhung nicht (mit). Die wertsteigernden Kosten (Nachrüstung Zubehör etc.) würden nicht erstattet werden. Mit einem Kfz-Wertgutachten hingegen, können Sie die Werterhöhung Ihrem Kfz-Versicherer darlegen und diesen Mehrwert - inklusive des aktuellen Marktwertes des Fahrzeugs - entsprechend versichern. Zudem hat man mit einer solchen Wertermittlung auch bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflicht) bereits eine solide Grundlage als Ergänzung zu einem vollständigen Unfallgutachten.


Für den Fall dass Sie ein Sonderfahrzeug besitzen, erstellen wir Ihnen und/oder Ihrer Kfz-Versicherung auch dafür gerne ein entsprechendes Wertgutachten. Auch hier benötigen Sie zur Versicherungseinstufung der Kasko, oft die Fahrzeugbewertung des aktuellen Marktwertes durch einen Sachverständigen.

Sonstige Bewertungen / Wertermittlungen


Natürlich ermitteln wir als Gutachter auch gerne andere Werte für Sie, als da wären beispielsweise Restwert, Nutzungsausfall etc, um nur ein paar zu nennen.


Bitte bedenken Sie: Alle benötigten Werte sind in einem Kfz-Gutachten obligatorisch und immer Teil dessen, daher sind Sie mit einem kompletten Sachverständigen-Gutachten für Ihr Kfz immer am besten beraten.


5. KAUFBERATUNG


Kaufberatung Gebrauchtwagen


Unsicher beim Gebrauchtwagenkauf? Sie brauchen einen Gutachter als Berater? Dann können Sie uns zum Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges hinzuziehen. Wir beraten Sie, sehen uns das Auto gemeinsam mit Ihnen an und lesen den Fehlerspeicher aus. Um Näheres hierzu zu erfahren, können Sie uns gerne anrufen bzw. anschreiben.


6. TECHNISCHE HILFE


Fehlerspeicher Abfrage zum Festpreis


Leuchtet oder blinkt eine Kontrollleuchte im Kombiinstrument Ihres Kfz? Sie haben Probleme beim TÜV / AU wegen der angezeigten Abgasleuchte? Ihr Fahrzeug macht auf einmal „komische Sachen?“


Dann benötigen Sie eine Fehlerspeicher Abfrage. Wir können alle gängigen und auch die meisten nicht-gängigen Fahrzeugmodelle ab etwa dem Jahre 2000* auslesen. Währenddessen beraten wir Sie und beantworten gerne Ihre Fragen. Das alles zum Festpreis und i.d.R. viel günstiger als in den meisten Werkstätten.


*Technikinfo: Im Jahre 2000 circa, wurde in Europa das sogenannte OBD2-System (OBD II oder auch EOBD genannt) eingeführt, welches u.a. über eine genormte 16-polige Buchse als Schnittstelle zum Diagnosetester verfügt. Seit dieser Zeit können sämtliche Fahrzeugfabrikate mit dem gleichen Diagnosestecker abgefragt werden.


Fragen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



Einen (kleinen) Ausschnitt dieser und anderer Leistungen für Firmen- als auch Privatkunden, von uns als Kfz-Sachverständige, sehen Sie unter dem Menüpunkt PREISLISTE.


Ihr Thema ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns dennoch. Wir finden eine Lösung.


LANFRANCO KFZ-Sachverständiger Fahrzeug- und Zweiradtechnik.


Ihr fairer Gutachter für das Saarland und den Saar-Pfalz-Kreis.