Warum unabhängig?

Freier und unparteiischer Sachverständiger

WARUM UNABHÄNGIGER SACHVERSTÄNDIGER IM SCHADENSFALL?

NACH EINEM UNFALL MIT EINEM KRAFTFAHRZEUG STELLT SICH 
– NEBEN VIELEN ANDEREN DINGEN – NATÜRLICH SCHNELL DIE FRAGE NACH
HÖHE UND BEGLEICHUNG DES TECHNISCHEN UND WIRTSCHAFTLICHEN SCHADENS.

Um hier eine Aussage treffen zu können, werden KFZ-Sachverständige eingeschaltet.
Eine gute Beratung und Soforthilfe ist in diesem Fall unabdingbar, denn für viele Unfallbetroffene sind die Vorgänge der Schadensregulierung, Gutachtenerstellung und daraus resultierende rechtliche Ansprüche und Leistungen, neu und somit gänzlich unbekannt.

Grundsätzlich hat ein Unfallgeschädigter - bei unverschuldetem Unfall - Anspruch auf Begleichung des Schadens durch den Unfallverursacher.
Um Schadensersatzansprüche neutral und rechtssicher geltend machen zu können, sollte der Geschädigte einen unabhängigen und neutralen KFZ-Gutachter seiner Wahl beauftragen, welcher Reparaturkosten, Schadenshöhe sowie Wiederbeschaffungswert und - im Totalschadenfall - realistische Restwerte, ermittelt.

Oftmals wird von der gegnerischen Versicherung (Haftpflichtversicherung) selbst ein Sachverständiger angeboten, welcher natürlich im Auftrag seines Arbeitgebers handelt.
Hier werden leider häufig, notwendige Kosten für sachgerechte Reparaturen - wie z.B. Beilackierungen -
nicht mit ins Schadengutachten genommen.
Schnell kommt es dann zwischen Geschädigtem, Schädiger und Haftpflichtversicherer  zu Auseinandersetzungen,
welche mit einem unabhängigen Sachverständigen vermeidbar und erst garnicht aufgetreten wären.

Weiterhin stellen sich Fragen bezüglich Ansprüchen u.a. nach Mietwagen, Wertminderung oder Nutzungsausfall, welche durch das Unfallereignis am beschädigten Fahrzeug, entstehen können.

Auch hier sind Sie mit einem Kfz-Gutachter Ihrer eigenen Wahl, besser beraten.



Drei einfache Schritte zu Ihrem Gutachten:


1. MITTEILUNG: Rufen Sie uns einfach kurz an um den Schaden zu besprechen und einen Termin zur Besichtigung zu vereinbaren.


2. BESICHTIGUNGSTERMIN: Das Fahrzeug wird begutachtet und entsprechende Schadensbilder aufgenommen.


3. GUTACHTEN: Nach der Besichtigung wird das Gutachten erstellt und Ihnen sowie den betreffenden Parteien zur Vorlage gesendet.